Legasthenie in der Schule: Welche Rechte haben Eltern?
Legasthenie ist eine anerkannte Lernherausforderung, die den schulischen Alltag erheblich beeinflussen kann. Viele Eltern fragen sich, welche Unterstützungsmöglichkeiten ihr Kind in der Schule hat und welche Rechte sie geltend machen können.
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über gesetzliche Regelungen, Fördermaßnahmen und praktische Tipps.
1. Ist Legasthenie eine anerkannte Lernbeeinträchtigung?
In Deutschland wird Legasthenie als Teilleistungsstörung anerkannt, ist aber keine geistige Behinderung.
Die Anerkennung variiert je nach Bundesland – daher ist es wichtig, sich über die spezifischen Regelungen vor Ort zu informieren.
Diagnose durch einen Facharzt, Schulpsychologen oder spezialisierte Förderstellen kann hilfreich sein.
2. Nachteilsausgleich: Was steht meinem Kind zu?
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Eine individuelle Anpassung des Unterrichts, die sicherstellt, dass Kinder mit Legasthenie nicht benachteiligt werden.
Typische Maßnahmen:
Verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten
Mündliche statt schriftliche Prüfungen
Verzicht auf Rechtschreibbewertung (je nach Bundesland)
Einsatz von technischen Hilfsmitteln (z. B. Vorlesesoftware)
Eltern können den Nachteilsausgleich schriftlich bei der Schule beantragen.
"Sprecht mit der Schule über Fördermöglichkeiten! Jedes Kind hat das Recht auf faire Lernbedingungen."
Tipp von Mila Maus
3. Welche Fördermaßnahmen gibt es in der Schule?
Individuelle Förderpläne durch Lehrer:innen und Sonderpädagogen
LRS-Förderunterricht (in vielen Bundesländern verpflichtend)
Zusätzliche Übungsstunden in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
Einsatz spezieller Lernmethoden (z. B. multisensorisches Lernen, Lesehilfen)
💡 Tipp: Eltern sollten sich mit der Lehrkraft und der Schulleitung abstimmen, um ein bestmögliches Förderkonzept zu erstellen.
4. Muss Legasthenie in Zeugnisnoten berücksichtigt werden?
In einigen Bundesländern gibt es einen "Notenschutz", d. h. die Rechtschreibnote wird bei LRS-Kindern nicht in die Gesamtnote einberechnet.
Ob das in Anspruch genommen wird, hängt oft von der Schullaufbahn und den individuellen Fördermaßnahmen ab.
5. Was tun, wenn die Schule keine Unterstützung bietet?
Schulamt oder Bildungsministerium kontaktieren
Rechtliche Schritte prüfen: Falls keine angemessene Förderung erfolgt, können Eltern Widerspruch einlegen
Externe Förderstellen nutzen, z. B. Therapiezentren, LRS-Trainings oder Online-Lernplattformen
📌 Wichtiger Hinweis: Schulen sind gesetzlich verpflichtet, Kinder mit Legasthenie nicht zu benachteiligen. Falls Probleme auftreten, sollten Eltern sich rechtzeitig an Beratungsstellen wenden.
6. Fazit: Eltern haben mehr Rechte, als sie denken!
Jedes Kind hat das Recht auf faire Bildung – auch mit Legasthenie.
Eltern sollten sich frühzeitig über Fördermaßnahmen und den Nachteilsausgleich informieren.
Offene Kommunikation mit der Schule ist der Schlüssel zur bestmöglichen Unterstützung.